ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) des Pettersens-Fundus, Inhaber Jan Petersen (nachfolgend "Vermieter" genannt), gelten für alle Angebote, Mietverträge, Lieferungen, Dienstleistungen, die ein Mieter, Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“ genannt) mit dem Vermieter abschließt oder diese beauftragt. Anderslautende Bedingungen bedürfen für ihre wirksame Einbeziehung der schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Mieter im Sinne dieser AGB ist jede Person, die im Vorspann des Mietvertrages als Mieter aufgeführt ist und den Mietvertrag auch unterschrieben oder mündlich beauftragt hat. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist nach §13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist nach §14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
2. Angebot und Vertrag
Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot zur Anmietung des gewählten Mietobjektes ab. Telefonische Bestellungen und Anfragen werden nicht ausgeschlossen. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Mit Zugang einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder händisch, die dem Kunden durch den Vermieter zugesendet/übergeben wird, kommt ein Vertrag über die Leistung zustande. Darauf ist der Kunde zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet. Aufträge werden bei Annahme durch den Vermieter für beide Seiten bindend.
3. Rücktritt
Sollte aufgrund der Wetterlage (Grundlage Wetterapp Deutscher WetterDienst) die Benutzung einer vermieteten Sache nicht möglich sein und wurde diese vorher nicht aufgebaut, so ist der Vermieter gewillt diesen Auftragsteil kostenlos zu stornieren. Ein Rücktritt des Kunden von einem bereits bestätigten Auftrag, ist bis zum Ablauf des dem Mietbeginn vorangehenden Tages möglich. Der Kunde hat den Vermieter darüber unverzüglich in Textform zu informieren. Je nach Zeitspanne von Absagedatum zu dem Miettermin werden in diesem Fall Rücktrittsgebühren in Rechnung gestellt, da für den geplanten Termin das Mietobjekt für den Kunden geblockt und somit für andere Anfragen nicht zur Verfügung stand. Der Vermieter erhebt folgende Rücktrittsgebühren, wobei ersparte Aufwendungen berücksichtigt werden:
ab 30 Tage vor Mietbeginn 20% der Auftragswertes,
ab 14 Tage vor Mietbeginn 50% der Auftragswertes,
ab 7 Tage vor Mietbeginn 80% der Auftragswertes,
ab Vortag des Mietbeginn 100% der Auftragswertes.
Die Stornierung muss per eMail/Post/Whatsapp erfolgen. Es gilt der Poststempel, bzw. das Sendedatum der eMail/Whatsapp-Nachricht. Der Vermieter ist bei nicht erfolgter Begleichung des vereinbarten Preises, Ausfall der Mietsache/Leistungsmöglichkeit oder bei Täuschung seitens des Mieters berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle bestehen keine Schadensersatzansprüche seitens des Mieters. Im Falle des groben Vorsatzes seitens des Vermieters, ist die Schadensersatzpflicht auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises der Mietsache beschränkt.
4. Preise und Fälligkeit
Die auf unserer Webseite und in der Auftragsbestätigung genannten Preise verstehen sich als Bruttopreise, inklusive 19% Umsatzsteuer. Der Rechnungsbetrag muss vorab innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt auf unser Konto überwiesen, oder bei kurzfristigem Vertragsabschluss, bei der Abholung/Lieferung in Bar entrichtet werden. Eine nachträgliche Zahlung wird ausgeschlossen. Wurde ein Auf-/Abbau durch den Vermieter vereinbart, berechnen wir 35 € pro Stunde inklusive 19% Umsatzsteuer. Die Mietobjekte müssen immer trocken und gereinigt zurückgebracht werden. Wird der Mietgegenstand stark verunreinigt oder nass zurückgegeben, berechnen wir dem Kunden einen Tagessatz des Mietobjektes für die Reinigung und Trocknung. Bei vorzeitiger Rückgabe bleibt der Mietpreis unverändert.
5. Mietzeit
Die Mietzeit gibt die Dauer in Tagen von Mietbeginn bis Mietende an. Hierbei versteht sich ein Miet-Tag als 24 Stunden. Uhrzeit der Abholung/Lieferung, sowie der Rückgabe werden individuell zwischen Kunde und Vermieter abgestimmt. Das Mietobjekt darf nur in der vertraglich vereinbarten Mietzeit vom Kunden verwendet werden.
6. Gebühren, Steuern, Genehmigungen, Berechtigungen
Sämtliche Gebühren und Steuern, die für das Aufstellen an einem vom Kunden veranlassten Ort, oder durch die kundenseitig kommerzielle Nutzung der gemieteten Objekte entstehen, sind vom Kunden zu tragen. Erforderliche Genehmigungen, Berechtigungen oder Anmeldungen, die für den Betrieb der gemieteten Objekte oder für die Durchführung der Veranstaltungen erforderlich sind, liegen im Verantwortungsbereich des Kunden. Der Vermieter muss davon ausgehen, dass durch den Kunden alle erforderlichen Genehmigungen zum Aufstellen der gemieteten Objekte, vor dem Aufbau, eingeholt wurden. Eine Überprüfung seitens des Vermieters ist nicht möglich und wird daher ausgeschlossen.
7. Leistungsumfang/Gebrauch
Der Vermieter überlässt dem Kunden die Mietsache in sauberen, funktionstüchtigen Zustand, inkl. Zubehör (Gebläse, Bodenplanen, Teppich und Erdanker) zum Einsatz bei Veranstaltungen oder privatem Grund. Der Kunde bestätigt, die Mietsache in technisch einwandfreiem und betriebsfähigem Zustand ohne erkennbare Mängel erhalten zu haben. Sollten beim Aufbau des Mietobjekt Schäden festgestellt werden, ist der Vermieter unbedingt sofort, vor Benutzung zu informieren. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden. Der Kunde verpflichtet sich, schonend und sachgemäß mit der Mietsache umzugehen, und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften, Gebrauchs- und Sicherheitshinweise zu beachten. Die vom Vermieter ausgeliehenen Mietobjekte dürfen nur für den vorgesehenen Zweck eingesetzt und nicht überlastet werden. Dem Anbringen von Schildern, Beschriftungen oder Aufklebern sowie sonstigen Änderungen an den Mietobjekten wird widersprochen. Eine Untervermietung des Mietobjekt sowie eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Der Kunde verpflichtet sich, die Mietobjekte durch geeignete, erwachsene Personen (mindestens 18 Jahre alt) durchgehend zu beaufsichtigen. Die mit der Aufsicht beauftragten Personen sind vom Kunden/Veranstalter mit den Gebrauchs- und Sicherheitshinweisen vertraut zu machen. Das Aufstellen des Mietobjekts auf Schotter-/Kiesplätzen ist grundsätzlich untersagt. Der Untergrund muss sauber und möglichst eben sein. Die vom Vermieter mit dem Mietobjekt zur Verfügung gestellte Plane ist bei jedem Untergrund zwingend auszulegen. Der Untergrund der Hüpfburg darf aus keinen spitzen Steinen, Wurzeln, metallischen Gegenständen, Scheuerpunkten oder sonstige scharfen Gegenständen bestehen, welche die Hüpfburg beschädigen können. Um das Mietobjekt (Hüpfburg, Zelt) zu schützen, schonen, ist dieses auf einem dafür geeigneten Hilfsmittel zu transportieren, keinesfalls jedoch über den Boden zu schleifen. Die Hüpfburg darf ausschließlich ohne Schuhe betreten werden. Das Klettern an Wänden und Balken ist untersagt. Während der Benutzungsdauer muss das Gebläse (220 V) immer in Betrieb bleiben. Bei Regen ist das Gebläse auszuschalten bzw. stromfrei zu schalten und trocken unterzustellen. Ausschließlich die verantwortlichen Aufsichtspersonen dürfen Zugriff zum Gebläse haben. Das Gebläse darf nicht ohne Anschluss an die Hüpfburg eingeschaltet werden. Es muss an einem sauberen und trockenen Ort stehen. Der Lufteintritt darf nicht behindert werden und es dürfen keine Fremdteile eingesaugt werden. Es dürfen keine Kinder im Bereich des Gebläses sein. Die Hüpfburg darf nicht betreten werden, bevor diese vollständig aufgeblasen ist. Niemand darf während des Ablassens der Luft in der Hüpfburg sein. Bei Sturm oder starkem Wind ist der Betrieb einzustellen. Gegen Verrutschen der Mietsache sind immer die vorhandenen Heringe und Erdanker zu benutzen. In der Nähe der Hüpfburg/des Zeltes ist Rauchen untersagt. Bei der Benutzung der Hüpfburg sind Brillen, spitze, scharfkantige Gegenstände oder Schmuckstücke abzulegen. Lebensmittel dürfen nicht mit in die Hüpfburg genommen werden. Um eine Beschädigung und Brandgefahr auszuschließen, ist ein Sicherheitsabstand von Wärmequellen von mindestens 2 Metern ist einzuhalten. Die Stromkosten zum Betrieb der gemieteten Objekte hat der Kunde zu tragen.
8. Haftung
Wird der Mietgegenstand während der Mietzeit beschädigt, zerstört oder entwendet, haftet der Kunde in vollem Umfang und trägt die anfallenden Reparaturkosten, beziehungsweise Neuanschaffungs- und Ausfallkosten. Der Kunde verpflichtet sich, dem Vermieter alle Schäden und Funktionsmängel, die sich bei Gebrauch herausstellen, unmittelbar bei Rückgabe mitzuteilen. Der Vermieter trägt keine Verantwortung für Personenschäden oder Unfälle, die bei der Benutzung der gemieteten Objekte entstehen. Der Kunde stellt den Vermieter von allen eigenen Ansprüchen und Schadensersatzleistungen oder denen Dritter, die sich aus der Benutzung der Mietobjekte ergeben, frei. Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch das Nichtstattfinden von Veranstaltungen oder Mietobjekten verschuldet wurden. Bei Sturm – oder Unwettergefahr hat der Kunde oder der von ihm dazu verpflichtete Benutzer der Mietsache unverzüglich sämtliche Aus- und Eingänge dicht zu verschließen und notfalls von Personen räumen zu lassen, Hüpfburgen abzulassen. Wir behalten uns vor, eine Aktion zu unter- bzw. abzubrechen, wenn die Betriebsvoraussetzungen nicht eingehalten werden oder die Gäste gegen die Sicherheitsregeln verstoßen. Sollten die Platzbedingungen nicht erfüllt und eine Durchführung der Aktion deshalb nicht möglich sein, trägt der Veranstalter die durch den Ausfall entstandenen Anreise- und Personalkosten. Abholung, Rückgabe Der Kunde holt die Mietobjekte, sofern nicht anders vereinbart, selbstständig ab. Für benötigte Hilfe aufgrund der Größe oder Schwere des Mietobjektes ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, die Mietobjekte im vereinbarten Zeitraum abzuholen und im vereinbarten Zeitraum zurückzugeben. Ein Anspruch auf einen anderen Termin ist nicht gegeben. Sollte der Kunde die Mietobjekte nicht im vereinbarten Zeitraum zurückbringen, kann der Vermieter Schadensersatz verlangen.
9. Sonstiges
Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen unverändert. Die unwirksame Regelung ist durch eine andere, gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Bestimmung am nächsten kommt.
Version 1.01 Stand 18.08.2024